Die Haftung des Grundstückbesitzers ist unter §836 im BGB aufgeführt und der verantwortliche Rahmen definiert. Sind Sie Vermieter und es kommt zu einem Schadensfall, wird zumeist die Einhaltung der Sorgfaltspflicht des Eigentümers geprüft. Wird beispielsweise durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, die durch mangelnde Sorgfalt zustande kam, haften Sie dafür. Mit einer HuG sichern Sie sich gegen mögliche Schadenersatzforderungen finanziell ab - ohne langwierige Prüfungen oder subjektive Einschätzungen.
Die Versicherung ist sinnvoll für:
Es sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer als Immobilienbesitzer einem Dritten zugefügt hat, versichert.